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Ihre Vertrauenspartner in Sachen Immobilien




Mehr als 20 Jahre Erfahrung

Gemeinsam finden wir die für Sie passende Immobilie
Ihre Vertrauenspartner in Sachen Immobilien
Die Königsklasse bei den Immobilien stellen denkmalgeschützte Immobilien dar. Sie zeichnen sich durch die Sicherheit einer Sachwertinvestition aus und bestechen durch höhere Mietrenditen sowie Steuervorteile im Vergleich zu klassischen Immobilien. Als Kapitalanleger profitieren Sie von einer hohen Denkmal-Afa über 12 Jahre und einem steuerfreien Veräußerungserlös bei einem Verkauf nach 10 Jahren.Nachhaltige Wertsteigerung
Füllen Sie einfach das Formular aus und wir melden uns schnell, unkompliziert und kostenfrei bei Ihnen.
Easy Form Builder
3,0 % bis 4,5 % Rendite, je nach Objekt können Sie erwarten. Sie ist beständig und von der Konjunktur unabhängig.
Es sind übliche Laufzeiten von mindestens 20 Jahren mit einem bonitätsstarken und erfahrenden Betreiber vorgesehen.
Sie bekommen die Miete direkt vom Betreiber – auch bei Leerstand
Anders als bei einer herkömmlichen Eigentumswohnung wird die Verwaltung und ein Großteil der Instandhaltung vom Betreiber übernommen, Sie haben keinen Aufwand.
Ja, durch Zahlungen der Pflegekasse an den Betreiber
Als alleiniger Eigentümer können Sie das Appartement jederzeit wieder verkaufen, vererben oder beleihen
Mit dem Kauf einer Denkmalimmobilie unterstützen Sie den wichtigen Denkmalschutz, daher fördert der Staat Käufer mit attraktiven Steuervorteilen.
Jeder, der ein hoch zu versteuerndes Einkommen hat, profitiert von besonderen Steuervergünstigungen. Neben Steuervorteilen, freuen sich Kapitalanleger über einen hohen Wiederverkaufswert einer sanierten Denkmalimmobilie.
Die Denkmal – AfA ermöglicht Ihnen, die Sanierungskosten in Ihrer Einkommensteuer geltend zu machen. Ganze 8 Jahre lang dürfen Sie 9% und danach weitere 4 Jahre 7% der Sanierungskosten abschreiben. (Das sind 100% der Kosten)
Die Abgeltungssteuer gilt für bauliche Denkmäler. Die Gewinne bei einem Verkauf sind steuerfrei, sobald die zehnjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist. (Dies gilt nur für Privatpersonen)
Nicht nur die Sanierung der Außenfassade wird gefördert, sondern auch die Sanierung und Modernisierung des Gebäudeinneren.
Eigennutzer können die gesamten Kosten der Sanierung nicht geltend machen. Jedoch immerhin 90%, aufgeteilt auf 10 Jahre.